Outplacement
Das Outplacement erleichtert dem Mitarbeiter bei einer Trennung von seinem Arbeitgeber, den Weg in ein weiterhin erfolgreiches Berufsleben. Ziel ist es unter anderem durch Karriere Coaching, und Bewerbungscoaching, eine individuelle berufliche Neuorientierung einzuleiten und effektiv umzusetzen. Das Coaching hilft, um nach einer Kündigung eine neue Arbeitsstelle zu finden oder in einigen Fällen sogar eine Existenzgründung vorzunehmen. Die Zeitspanne zwischen Stellenverlust und einem neuen Arbeitsvertrag, kann dadurch fliesend oder zeitnah sein. Das Outplacement kann vor Arbeitslosigkeit und Orientierungslosigkeit schützen.
ABLAUF
Die Outplacementberatung kann in Einzelberatung oder Gruppenberatung mit vorher festgelegte Stunden über einen bestimmten Zeitraum erfolgen und folgende Phasen enthalten.
- Eine anfängliche Analyse konzentriert sich auf die berufliche und private Situation des Arbeitnehmers und umfasst eine realistische Einschätzung seiner Karriereperspektiven.
- Die berufliche und persönliche Qualifikation und das Potenzial des Gekündigten stehen im Mittelpunkt der zweiten Phase. Ein Qualifikationsprofil erstellt, der mögliche Weiterbildungsbedarf wird ermittelt. Bidlungsträger und Qualifizierungsmaßnahmen können empfohlen werden.
- In dieser Phase entwickelt der Coach zusammen mit dem Arbeitssuchenden eine individuelle Bewerbungsstrategie, in deren Rahmen die berufliche Zielsetzung und das Vorgehen bei den Bewerbungen festgelegt werden.
- Die Bewerbungsphase schließt die Erstellung der Bewebungsunterlagen, die Vorbereitung von Jobinterviews und die Beurteilung von Stellenangeboten ein. Dabei wird der Arbeitssuchende unterstütz einen ansprechenden individuellen Lebenslauf zu verfassen sowie eine passende schriftliche Bewerbung zu formulieren. Neue Wege der Stellensuche werden aufgezeigt, wie beispielsweise die Zielgruppen-Kurzbewerbung per E-Mail.
- In der letzten Phase wird der Arbeitnehmer bei der Vereinbarung eines neuen Arbeitsvertrages unterstützt.
ANLASS
Das Outplacement kann bei diesen Anlässen sinnvoll sein:
- Professionelle Begleitung bei Arbeitsplatzverlust
- Analyse der Ist-Situation (Potenzialanalyse, Stärken-Schwächen-Analyse, Persönlichkeitstests, Selbstbeurteilung, etc.)
- Erarbeitung der konkreten Zielsetzung,
- Erstellen eines Qualifikationsprofils
- Erstellung eines Selbstmarketing-Konzepts
- Identifikation von Wunschunternehmen
- Erstellung von passgenauen Bewerbungsunteralgen
- Training von Vorstellungsgesprächen
NUTZEN
Was Sie durch das Outplacement erreichen können:
Für Arbeitgeber:
- Reputation bleibt erhalten oder verbessert sich gegebenenfalls
- Motivation der verbleibenden Mitarbeiter wird bewahrt
- Einvernehmliche Trennung mit reibungslosem Ablauf
- Etwaige Kosten für die Kündigung werden verringert
- Rechtsstreitigkeiten werden vermieden
Für Arbeitnehmer:
- Berufliche Neuorientierung in kürzerer Zeit
- Profitiert vom Einblick des Beraters in den Arbeitsmarkt
- Meist gleichwertiger oder besserer Job
- Unterstützung bei einer selbstständigen Tätigkeit
- Eingehen auf die menschliche Psyche
Schritt 1
Klient und Coach lernen sich in einem kostenlosen Erstgespräch kennen. Das Erstgespräch wird individuell vereinbart. Unser 20 minütiges Kennenlerngespräch erfolgt per Telefon, Zoom/Skype oder persönlich. Wir besprechen Ihr Anliegen und entscheiden anschließend gemeinsam, ob und in welcher Form wir zukünftig zusammen arbeiten möchten. Im Anschluss wird der Vertrag zwischen Auftraggeber und Coach geschlossen.
Schritt 2
Klient und Coach legen gemeinsam ein messbares Ziel des Coaching-Prozesses fest und definieren die Erfolgskriterien.
Schritt 3
Hier findet die eigentliche Coaching-Arbeit statt. Coach und Klient erarbeiten gemeinsam in einer oder regelmäßien Sitzungen neue Strategien und Lösungen. Der Klient ist dabei der Experte in seinem spezifischen Kontext, der Coach ist der Experte für den Prozess.
Schritt 4
Coach und Klient besprechen, ob die festgesetzten Ziele zur Zufriedenheit erreicht worden sind
Nach § 216a SGB 3 können Sie einen Antrag auf ein 50%-ige Förderung einer solchen Maßnahme in Höhe von bis zu 2.500 € pro Person bei der Arbeitsagentur stellen.
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Kosten für das Outplacement im Einzelcoaching:
- 6 Monate Full Service inkl. 20 Zeitstunden Coaching für Fachkräfte 5.150 € zzgl. MwSt und für Führugskräfte 6.500 € zzgl. MwSt
- 3 Monate Sprint Service inkl. 10 Zeitstunden Coaching für Fachkräfte 2600 € zzgl. MwSt und für Führungskräfte 3.500 € zzgl. MwSt
Kosten für das Outplacement für Gruppen:
- Nach Vereinbarung
Unternehmen: Nach § 216a SGB 3 können Sie einen Antrag auf ein 50%-ige Förderung einer solchen Maßnahme in Höhe von bis zu 2.500 € pro Person bei der Arbeitsagentur stellen. Die Leistungen, die man bei einem Business-Coach in Anspruch nimmt, werden als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt. Das gilt auch, wenn der Unternehmer Angestellte hat. Auch dann kann er die Coaching-Leistungen für seinen Angestellten geltend machen und als Betriebsausgabe absetzen. Die in der Brutto-Rechnung enthaltene Umsatzsteuer von 19% ist monatlich abzugsfähig.
Privatzahler: Berufsbezogenes Coaching kann bei der Einkommenssteuer im Rahmen der Werbungskosten als Fortbildung eingesetzt werden. Angestellte können für Werbungskosten derzeit (Stand 01.01.2021) jährlich pauschal 1.000 Euro von der Steuer absetzen, das ist die Höhe des so genannten Arbeitnehmer-Freibetrags. Der Arbeitgeber kann die Kosten auch teilweise oder voll übernehmen.
Termine werden individuell vereinbart und werden werktags zwischen 9 und 18 Uhr vergeben. Termine nach 18 Uhr oder an Samstagen können mit einem Zuschlag von 25% wahrgenommen werden. Das Coaching kann Inhouse oder in meinem Büro erfolgen.
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